Rechtsgrundlagen

Mehrere Rechtsvorschriften definieren das Thema Barrierefreiheit

Die Grundlage aller Vorlagen für ein barrierefreies Internet sind die offiziellen Richtlinien des World Wide Web Consortiums (W3C). Sie geben im Rahmen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) drei Prioritäten vor, welche die Vorgaben für barrierefreie Angebote in die Prioritäten "muss", "sollte" und "kann" unterteilen.

In Deutschland bildet das seit Mai 2002 in Kraft getretene Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) die Rechtsgrundlage zur Gleichstellung behinderter Menschen. Aufbauend auf dem BGG wurde am 17. Juli 2002 vom Bundesministerium des Innern die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik herausgegeben. Die Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV) verpflichtet die Behörden der Bundesverwaltung zur barrierefreien Gestaltung aller elektronischen Inhalte und Informationen. Die Anforderungen und Bedingungen der BITV basieren dabei grundsätzlich auf den im Mai 1999 veröffentlichten WCAG der Web Accessibility Initiative (WAI) des W3C.

Da wir die Anforderungen der BITV und der WCAG für unsere Kunden in Deutschland bzw. Österreich bereits erfolgreich umsetzen, sind wir auch in der Lage, die Standards der US-amerikanischen Verordnung "Section 508" bei der barrierefreien Erstellung und Aufbereitung von Internetauftritten und PDF-Dokumenten zu berücksichtigen.

Stichworte: Barrierefreiheit, Rechtsgrundlagen Barrierefreiheit, Section 508, BITV, WCAG, WAI, BGG, Behindertengleichstellungsgesetz


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